Wenn Sie mit Ihrem Auto zum TÜV müssen

Alle zwei Jahre muss Ihr Auto zum TÜV. Einzig ein Neuwagen muss zum ersten Mal nach drei Jahren vorgeführt werden. Das wissen alle Verkehrsteilnehmer. Aber wissen Sie auch warum und was der TÜV bei der Hauptuntersuchung wirklich macht? Wir klären Sie auf.

Zuerst wird Ihr Fahrzeug bei der Untersuchung einmal auf den Bremsprüfstand gefahren. Die Reifen werden hier von Rollen angetrieben und die Bremse muss diese dann wieder zum Stehen bringen. Hier wird dann gemessen, ob die Kraft der Bremsen auch ausreichend ist. Danach erfolgt die Kontrolle der Lichter. Hierzu gehören die Scheinwerfer, die Blinker, das Rückfahrlicht, die Warnblinkanlage und auch die Nummernschildbeleuchtung. 

 

Auf der Hebebühne wird dann kontrolliert, ob der Auspuff dicht und fest ist und auch die Leitungen und Achsaufhängungen werden unter die Lupe genommen. Zusätzlich wird Ihr Fahrzeug auf Rost an tragenden Bauteilen kontrolliert.

 

Im nächsten Schritt erfolgt die Abgasuntersuchung. Je nach Modell wird diese mittels einer speziellen Sonde gemessen oder über Diagnosegerät ausgelesen. Kontrolliert wird hierbei, ob der Schadstoffausstoß nicht zu hoch ist und damit die Umwelt und die Gesundheit belastet. 

 

Wurden alle Punkte abgearbeitet (denn es werden noch viele weitere Dinge kontrolliert) erhält Ihr Fahrzeug die TÜV-Plakette, wenn keine gravierenden Mängel festgestellt wurden. Auf der Plakette befindet sich die Jahreszahl in der Mitte und am äußeren Rand der Monat, wann Ihr Auto das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss. 

 

Wurden Mängel gefunden, haben Sie einen Monat Zeit die Fehler beheben zu lassen und müssen eventuell noch einmal zu einer Nachuntersuchung. Kleinere Mängel führen allerdings nicht sofort dazu, dass Sie keine Plakette erhalten. Allerdings müssen Sie die Fehler trotzdem in der vorgegebenen Zeit reparieren lassen. Dies wird auch im TÜV-Bericht festgehalten. Diesen müssen Sie zwar nicht immer mitführen, schaden kann es allerdings auch nicht, wenn Sie diesen bei Ihren Papieren aufbewahren. Behalten müssen Sie diesen bis zur nächsten HU. Haben Sie diesen verloren, können Sie eine Zweitschrift anfordern. 

 

Übrigens lohnt es sich nicht den TÜV-Termin zu überziehen. Wurde die Frist von zwei Monaten überschritten, müssen Sie bereits 20 Prozent mehr zahlen und es erfolgt eine vertiefte Prüfung. Bei einer Verkehrskontrolle werden Sie zudem mit einem Bußgeld belegt. Je nach Dauer der Überschreitung erhalten Sie sogar einen Punkt in Flensburg. 

 

Sollte es zu einem Unfall kommen und Ihr Auto hat keine gültige TÜV-Plakette, kann dies dazu führen, dass die Versicherung einen Teil oder die Leistungen komplett verweigert. Das wird dann richtig teuer. 

 

Wenn Sie sich für eine längere Zeit im Ausland befinden und dann die HU fällig wird, können Sie diese nicht dort ausführen lassen. Reisen Sie wieder in Deutschland ein, müssen Sie aber unverzüglich einen Termin wahrnehmen.